Bauabwicklung

Bauabwicklung

Zu diesem Aufgabenschwerpunkt gehören vor allem

  • Bauliche Beratung und Betreuung der Mitglieder während des gesamten Flurbereinigungsverfahrens
  • Bauausführung mit eigenem Personal, Maschinen und Geräten (Eigenregie)
  • Bauoberleitung
  • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
  • Vorbereitung der Vergabe
  • Prüfung der Rechnungen von Fremdfirmen
  • Überwachung der Baufinanzierung
  • Abrechnung

Der VTG führt für seine Mitglieder Bau-, Landespflege- und Vermessungsarbeiten selbst durch, sogenannte Eigenregiearbeiten.

Landesweit stehen für diese Eigenregiearbeiten etwa 100 Baufacharbeiter, Messgehilfen, Maschinenführer und Bauaufsichtspersonal zu Ihrer Verfügung. Der Maschinen- und Gerätepark weist über 60 selbstfahrende Arbeitsmaschinen und 140 Baugeräte aus, die in 9 Aussenstellen landesweit verteilt sind. Durch die langjährige Erfahrung der Arbeiter und Maschinenführer des VTG, die Spezialisierung auf Flurbereinigungsarbeiten und die Gewährleistung der gesetzlich ermöglichten Eigenleistung durch Mithilfe der Grundstückseigentümer sind die Eigenregiearbeiten des VTG sehr nachgefragt.

Vorteil für die Teilnehmergemeinschaft ist auch, dass bei Durchführung dieser Eigenregiearbeiten weder Umsatzsteuer anfällt noch Gewinne erzielt werden dürfen. Durch die Bündelung dieser Aufgaben in einem landesweit tätigen Betrieb wird ein hohes Mass an Wirtschaftlichkeit erreicht. Die Beitragssätze (Stundensätze) können dadurch zu Gunsten der Mitglieder sehr niedrig kalkuliert werden. Mehr Informationen zu den Beitragssätzen finden Sie im Mitgliederbereich.

Der VTG kann nicht alle im Verfahren anfallenden Arbeiten selbst ausführen. Entweder, weil in Spitzenzeiten die Kapazitäten nicht ausreichen, oder weil sein Maschinenpark hierfür nicht ausgelegt ist, wie z.B. bei der bituminösen Wegebefestigung. Es kann aber auch einfach sein, dass der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aus ganz spezifischen Gründen den Eigenregiebetrieb nicht einsetzen will. In diesen Fällen muss mit Fremdfirmen gearbeitet werden.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft entscheidet selbst, ob er den Ausbau und die Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen im Selbstbetrieb (Eigenregie) durch den VTG herstellen lassen will oder die erforderlichen Arbeiten an gewerbliche Unternehmen vergeben werden sollen.