Mitglieder
Jede Teilnehmergemeinschaft (TG) eines in Rheinland-Pfalz liegenden Flurbereinigungsverfahrens kann auf Antrag Mitglied im VTG werden. Die Mitgliedschaft entsteht mit Zustimmung durch die Flurbereinigungsbehörde. Die Mitgliedschaft erlischt in der Regel mit der Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (Schlussfeststellung gem. §149 FlurbG).
Über die interaktive Mitgliederkarte erhalten sie mehr Informationen zu den einzelnen Verfahren. Die Umringsgrenzen der Flurbereinigungsverfahren sowie die Informationen zu Art und Stand der Flurbereinigungsverfahren werden zu bestimmten Stichzeitpunkten der Homepage www.dlr.rlp.de entnommen. Für aktuelle Daten besuchen Sie bitte direkt diese Internetseite.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des VTG. Teilnehmer sind die dem VTG beigetretenen Teilnehmergemeinschaften von Flurbereinigungsverfahren in Rheinland-Pfalz. Die Mitglieder werden in der jährlich mindestens einmal einzuberufenden Mitgliederversammlung vertreten durch ihre Vorsitzenden. Wesentliche Aufgaben der Versammlung sind
- die Wahl des Vorstandes aus ihrer Mitte
- Beschluss über den Jahresabschluss einschließlich Entlastung
- Beschluss über die Aufstellung des Wirtschaftsplanes und die Höhe der Umlage
Ein Verzeichnis der aktuellen Mitglieder bzw. deren Vorsitzenden ist in nachfolgender Tabelle aufgelistet:
Mitgliederverzeichnis