Überblick

Überblick

Der Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) ist ein Zusammenschluss der Teilnehmergemeinschaften von Bodenordnungsverfahren (Mitglieder) im Lande Rheinland-Pfalz. Rechtsgrundlage sind die §§ 26a-f des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG). Der VTG hat danach wie seine Mitglieder die Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze und seiner Satzung selbst. Der VTG dient der gemeinsamen Durchführung von Aufgaben, die seinen Mitgliedern nach § 18 Flurbereinigungsgesetz obliegen. Er nimmt danach in den Flurbereinigungsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz vor allem folgende Aufgaben für seine Mitglieder wahr:

  • Bauoberleitung (Beratung, Planung, Ausschreibung, Abrechnung und Dokumentation)
  • Bauausführung zur Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen
  • Vorhalten von Bauhöfen für Eigenregiearbeiten im Tiefbaubereich
  • Leistung und Vorfinanzierung aller Zahlungen über ein zentrales Verbundkonto
  • Forderung der Hebungsbeiträge und Ausgleichszahlungen bei den Grundstückseigentümern
  • Anforderungen von Zuschüssen bei den Zuwendungsgebern einschließlich Dokumentation und Verwendungsnachweis
  • Mitgliedbezogene zentrale Buchhaltung mit Verwendungsnachweis
  • Information und Weiterbildungsangebote
  • Dialog mit Politik und Verbänden

Sitz und Geschäftsstelle des VTG ist in 67433 Neustadt/Weinstrasse, Exterstrasse 4. Bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) in Bernkastel-Kues, Kaiserslautern, Mayen, Neustadt, Simmern und Montabaur sind Aussenstellen des VTG eingerichtet. Die DLR in Bitburg und Trier werden von der Aussenstelle Prüm und das DLR in Bad Kreuznach von der Aussenstelle in Simmern aus mitbetreut.