Finanzierung

Finanzierung

Die Finanzierung des VTG erfolgt satzungsgemäss über

  • die jährliche Umlage (§ 16 Abs, 1) und
  • die Beiträge aus dem Eigenregiebetrieb (§ 16 Abs. 2 und 3)

Mit der Umlage werden diejenigen Kosten finanziert, die für die Durchführung der Kassengeschäfte und des Bauwesens erforderlich sind und nicht über Beitragseinnahmen (Stundensätze) des Eigenregiebetriebes abgedeckt sind. Die Höhe der Umlage wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Die Leistungen der Arbeiter und Maschinen aus dem Eigenregiebetrieb werden über Beiträge abgerechnet und zwar nach tatsächlicher Inanspruchnahme. Es handelt sich dabei in der Regel um Stunden- oder Tagessätze, die vom Vorstand zu Jahresbeginn festgelegt werden. Bei den Stundensätzen für das Personal sind Reisekosten, Rüstzeiten und Aufwendungen für Dienstfahrzeuge in den Preisen enthalten. Es werden also nur die tatsächlichen Einsatzstunden berechnet.

Auf Umlage und Beiträge kann der Verband satzungsgemäss Vorschüsse erheben.