Geschäftsführer
Der hauptamtliche Geschäftsführer wird vom Vorstand mit Zustimmung der obersten Flurbereinigungsbehörde bestellt.
Der Geschäftsführer
- sorgt für den Vollzug der Beschlüsse der Verbandsorgane
- erledigt die laufenden Geschäfte in eigener Zuständigkeit
- ist bevollmächtigt zum Abschluss von Verträgen
- ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten des Verbands
- nimmt an den Sitzungen der anderen Verbandsorgane ohne Stimmrecht teil