
Geschäftsführer
VTG Rheinland-Pfalz
Der hauptamtliche Geschäftsführer wird vom Vorstand mit Zustimmung der obersten Flurbereinigungsbehörde bestellt.
Der Geschäftsführer - sorgt für den Vollzug der Beschlüsse der Verbandsorgane - erledigt die laufenden Geschäfte in eigener Zuständigkeit - ist bevollmächtigt zum Abschluss von Verträgen - ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten des Verbands - nimmt an den Sitzungen der anderen Verbandsorgane ohne Stimmrecht teil


Guido Hübinger
stellvertretender Geschäftsführer
